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 Profilabgleich für betriebliches Eingliederungsmanagement

 

Um was geht es?

Der Profilabgleich IMBA - Integration von Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt - ist ein Instrument zum Profilabgleich zwischen Arbeitsplatzanforderungen und menschlichen Fähigkeiten auf Basis einheitlicher Merkmale. Es wird bei Menschen mit Leistungseinschränkungen und Behinderungen, d. h. insbesondere (aber nicht nur) bei älteren Arbeitskräften, eingesetzt.

IMBA ermöglicht den Einsatz des betreffenden Mitarbeiters bzw. der betreffenden Mitarbeiterin auf einem Arbeitsplatz, der den jeweiligen Fähigkeiten entspricht. Gleichzeitig kann eine Aktivierung oder Weiterentwicklung dieser Fähigkeiten eingeleitet werden. Das Selbstvertrauen des Beschäftigten in die eigene Arbeitsfähigkeit nimmt zu. Der Einsatz von IMBA bedeutet die Abkehr von einer Ausrichtung an persönlichen Schwächen.

IMBA wird in Verfahren zum betrieblichen Eingliederungsmanagement, aber auch bei Maßnahmen zur Prävention und Rehabilitation, angewandt. Prinzipien sind höchstmögliche Transparenz sowie das Einverständnis aller Beteiligten: Beschäftigte, Vorgesetzte, Betriebsrat, Personalmanagement, Betriebsarzt, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin, gegebenenfalls Schwerbehindertenvertretung. Die Vertraulichkeit der erhobenen Personaldaten wird gewahrt.
 

Betriebliches Eingliederungsmanagement                                                      

Quelle:© IQPR 2004

 

Welchen Nutzen hat der Betrieb?

Anstelle personenbedingter Kündigung wegen Verlust der Arbeitsfähigkeit oder vorzeitigem Übergang in die Rente tritt der Verbleib im Betrieb als Leistungsträger - teilweise am gleichen Arbeitsplatz, teilweise an einem anderen Arbeitsplatz - zu gleichen oder geänderten Bedingungen. Der Betrieb muss keine neue Arbeitskraft als Ersatz einstellen. Der für Kündigung, Neueinstellung u. a. erforderliche hohe Arbeits-, Zeit- und Finanzaufwand im Personalmanagement wird eingespart. Kostenintensive Fehlzeiten - insbesondere mit langer Dauer wegen chronischer Erkrankungen - werden gesenkt.

Durch derartige betriebliche Aktivitäten erhöht sich die gesamtbetriebliche Arbeitsfähigkeit und Arbeitszufriedenheit. Das Betriebsklima verbessert sich. Arbeitsproduktivität und Wettbewerbsfähigkeit nehmen zu.

Mit dem zu erwartenden Auslaufen der Altersteilzeit ab 2009 sollten sich Betriebe grundsätzlich auf „Arbeiten bis 65 bzw. 67“ einstellen, insbesondere  beim Vorhandensein hoher Anteile Älterer im Personalbestand insgesamt, in Bereichen (z. B. Fertigung, Vertrieb) oder Berufsgruppen (z. B. Facharbeiter, Ingenieure). Das Erfahrungswissen bleibt dem Betrieb erhalten. Es entstehen keine personellen Lücken. Prozesssicherheit und Zuverlässigkeit im Auftragsablauf werden gewahrt.


Der betriebliche Nutzen wird umso höher sein, je eher ein Betrieb damit beginnt,

  • von sich aus viele Arbeitsplätze so umzugestalten, dass sie für eine Vielzahl Älterer mit Leistungseinschränkungen oder Behinderungen geeignet sind. Häufig reichen kleinere ergonomische oder organisatorische Verbesserungen oder „Wissensauffrischungen“ dazu aus. Die Erkenntnisse und Erfahrungen aus den durchgeführten Profilabgleichen können dazu herangezogen werden.
  • IMBA vorausschauend, z. B. bereits bei Beschäftigten in mittleren Jahren, einzusetzen, um der Entstehung chronischer Erkrankungen gezielt entgegenzuwirken, z. B. über Anforderungs- und Belastungswechsel.
    Die Auflagen nach dem Sozialgesetzbuch SGB IX „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“ und dem „Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen“ werden erfüllt.
    Es entstehen Datengrundlagen, um gegebenenfalls Fördermittel für Leistungen oder Hilfen bei den entsprechenden Stellen (Integrationsämter, Rehabilitationsträger, Krankenkassen) beantragen zu können.

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letzte Aktualisierung: 24.01.2013 |
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